E-Governmentrecht
Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehört auch die Beratung der Verwaltung bei der Anwendung der neuen Medien im Bereich des E-Governments. Zu berücksichtigen sind hierbei unter anderem die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Initiative Media@komm.
Als einzelne Punkte des rechtskonformen E-Governments zu nennen wären:
- Gestaltung der Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern oder Unternehmen im Rahmen der Nutzung elektronischer Medien. (§§ 3a, 37 VwVfG)
- Rechtliche Gestaltung des Onlineauftritts von Behörden.
- Rechtliche Gestaltung des Onlineauftritts vom Kommunen ("virtuelle Rathäuser").
- Beratung bei Providerfunktionalitäten des Verwaltungsauftritts.
- Beratung bei damit zusammenhängenden wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Fragestellungen (Wirtschaftsklauseln der GO u.a.)
